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Ich habe meinen Lehrvertrag aufgelöst. Kann ich die überbetrieblichen Kurse weiterhin besuchen ?

Einem Lernenden, der den Lehrvertrag aufgelöst hat, ist es erlaubt, die überbetrieblichen Kurse während 3 Monaten nach dem Auflösungsdatum zu besuchen. Nach diesem Datum kann er die überbetrieblichen Kurse nicht mehr besuchen, ausser es besteht ein neuer Lehrvertrag mit einer anderen Institution.

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