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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen

Für die Berufsbildner : Ich möchte die Ausbildung zum Berufsbildner machen, um Lernende während ihrer Ausbildung zu betreuen. Wohin muss ich mich wenden ?

Die Berufsbildnerkurse werden von der Dienststelle für Berufsbildung (DB) vom Staat Wallis organisiert. Klicken Sie hier, um alle notwendigen Informationen zu finden.  

Ich bin direkt ins 2. Lehrjahr eingestiegen, muss ich die überbetrieblichen Kurse des 1. Lehrjahrs nachholen ?

Nein, Sie müssen die Kurse des 1. Lehrjahres nicht nachholen. Falls Sie dies wünschen (und Ihr Berufsbilder dies auch möchte), können Sie die Kurse des 1. Lehrjahrs auf Ihre eigenen Kosten besuchen. Für die entsprechende Anfrage nehmen Sie mit dem Sekretariat der OrTra SSVs Kontakt auf.

Ich habe einen Termin beim Arzt, Zahnarzt oder einen anderen Termin während des überbetrieblichen Kurses. Was muss ich tun ?

Termine beim Arzt, Zahnarzt oder andere Termine sollten nicht während der Tage der überbetrieblichen Kurse gemacht werden. Bei absoluter Notwendigkeit ist das vollständig ausgefüllte und von Ihrem Berufsbildner unterzeichnete Entschuldigungsformular vor dem Beginn des üKs beim Sekretariat vorzuweisen. Ohne Vorweisung des Entschuldigungsformulars wird keine Erlaubnis zum Verlassen des Kurses gewährt.

Ich habe meinen Lehrvertrag aufgelöst. Kann ich die überbetrieblichen Kurse weiterhin besuchen ?

Einem Lernenden, der den Lehrvertrag aufgelöst hat, ist es erlaubt, die überbetrieblichen Kurse während 3 Monaten nach dem Auflösungsdatum zu besuchen. Nach diesem Datum kann er die überbetrieblichen Kurse nicht mehr besuchen, ausser es besteht ein neuer Lehrvertrag mit einer anderen Institution.

Ich wiederhole das Lehrjahr, muss ich die überbetrieblichen Kurse nochmals besuchen ?

Ja, bei der Wiederholung eines Lehrjahrs müssen sämtliche überbetrieblichen Kurse wiederholt werden.

Mein Name steht auf keiner der Klassenlisten auf der Webseite der OrTra SSVs. Was muss ich tun ?

Die Klassenlisten werden laufend nach Eingang der Lehrverträge aktualisiert. Falls Ihr Name auf keiner der Listen aufgeführt ist, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit unserem Sekretariat auf. 

Nachtarbeit für junge Arbeitnehmer

 

Sind die überbetrieblichen Kurse (üK) obligatorisch ?

Ja, die überbetrieblichen Kurse sind integrierter Bestandteil der Ausbildung. Sie sind obligatorisch.

Wann erhalte ich das Aufgebot zu den überbetrieblichen Kursen ?
Das Aufgebot für die überbetrieblichen Kurse wird für jedes Semester etwa einen Monat vor dem ersten üK mit einer Kopie für den Lernenden an den Berufsbildner geschickt. Das üK- Programm für das gesamte Schuljahr steht ab Schuljahresbeginn auf der Webseite der OrTra SSVs zur Verfügung.
Was muss ich mit dem Evaluationsblatt, welches mir der üK-Berufsbildner am Ende des Kurstages gegeben hat, machen ?

Füllen Sie die "Kursreflexion" auf der Rückseite des Formulars aus. Legen Sie das Formular Ihrem Berufsbildner vor und geben Sie ihm ein kurzes Feedback zum besuchten überbetrieblichen Kurs.
Das Blatt legen Sie anschliessend in Ihrem Ausbildungsordner ab.

Was muss ich tun, wenn ich nicht am überbetrieblichen Kurs teilnehmen kann ?
  • Das Sekretariat der OrTra SSVs vor Beginn des überbetrieblichen Kurses telefonisch (027 455 42 53) oder per Mail () informieren.
     
  • Das "Entschuldigungsformular" herunterladen
      
  • Das Entschuldigungsformular ausfüllen, von Ihrem Berufsbildner unterzeichnen lassen und umgehend an die OrTra SSVs (Av. du Général Guisan 1 - Postfach 611 - 3960 Siders) senden.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Ausbildung als FaGe, FaBe oder AGS zu beginnen?

 

  • Um herauszufinden, in welchem Bereich Sie arbeiten möchten, empfiehlt es sich, kurze Schnupperlehren (einige Tage) in einer oder mehreren Institutionen zu absolvieren.

     

  • Wenn Sie Ihre Wahl getroffen haben, müssen Sie einen Ausbildungsplatz in einer Institution finden, die bereit ist, Sie einzustellen und einen Lehrvertrag mit Ihnen abzuschliessen. Dazu müssen Sie Ihr Bewerbungsdossier an eine oder mehrere Institutionen senden.

Welches sind die wichtigsten Ausbildungswege ?

    • Das duale Modell : Die Lernenden haben einen Lehrvertrag mit einem Arbeitgeber, die Berufsfachschule vermittelt den Stoff der Berufsschule und die OrTra SSVs bietet die überbetrieblichen Kurse an.

      

    • Die Zusatzlehre : Unter gewissen Umständen kann die Lehrzeit verkürzt werden und ein direkter Einstieg ins 2. Lehrjahr kann ermöglicht werden.


    Wer entscheidet über die Gruppeneinteilungen der Lernenden für die üKs ?

    Die Gruppeneinteilung wird von der OrTra SSVs vorgenommen. Es werden keine Gruppenwechsel gewährt (ausser beim Wechsel der Fachrichtung oder des Berufsschultags).

    Wo finde ich die Lehrmittel ?

    Die Lehrmittel können auf der Webseite des Verlags Careum bestellt werden.

    Organisation der
    Arbeitswelt
    Gesundheit und
    Soziales Wallis

    Dokumente

    OrTra SSVs Av. du Général Guisan 1
    Postfach
    3960 Siders
    027 455 42 53
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